Leseproben, Aktualisierungen, Rückgabe, DRM-Freiheit

- Oder: Rechte und Pflichten eines eBook-Käufers

Leseproben

Außer dem „Blick ins Buch“ kann man sich auch eine etwas ausführlichere Leseprobe herunterladen.

 

Amazon Leseprobe

 

Oder Ihr ladet Euch die XXL-Leseprobe von diesem Blog bzw. lest sie online. Vom Volumen her sieht das bei meinem Buch folgendermaßen aus:

Blick ins Buch = bis circa Seite 26 (DIN A4)
Leseprobe = bis Seite 40 (DIN A4)
Leseprobe XXL auf diesem Blog = bis Seite 100 (DIN A4)

Aktualisierungen

Je länger ein Text ist, desto höher ist auch die Fehlerquote. Außerdem liest man über die eigenen Fehler sowieso am liebsten hinweg. Selbst ein guter Lektor hat meist nur eine Erfolgsquote von circa 97%. Fehler in einem Buch bedeuten also nicht zwangsweise fehlendes oder schlechtes Lektorat. Es gab mal einen interessanten Artikel einer Lektorin zu dem Thema, der inzwischen aber leider gelöscht ist. Die lehnte das Lektorieren von Selfpublisher-Büchern unter anderem ab, weil die Autoren (zum Teil) erwartet hatten, dass die Lektorin „miese“ Manuskripte in einwandfreie Bücher konvertiert. Und wurde anschließend anscheinend beschimpft, weil sie nicht alles korrigiert hatte. Kann ich verstehen; das hätte ich an ihrer Stelle wahrscheinlich genauso gemacht.

Meine Achillesferse ist, dass ich kein 10-Finger-System beherrsche. Vieles wird mir von der Autokorrektur angezeigt; manches geht aber auch unter. Den Großteil pflückt meine Lektorin heraus, aber nach einem Lektorat nehme ich natürlich wieder Änderungen vor – und haue meistens neue Fehler hinein. Leider! Falls mir ein Fehler auffällt oder ich – im besten Fall – von einem Leser darauf aufmerksam gemacht werde, kann ich den korrigierten Inhalt auf Amazon hochladen. Man kann bereits heruntergeladenen Büchern atualiseren, wenn man das in seinem Amazon-Konto aktiviert hat.

Mein Konto => Meine Inhalte und Geräte => Einstellungen:

 

eBook aktualisieren

 

Das Problem ist allerdings, dass Buchaktualisierungen zurzeit nur bei „schwerwiegenden Änderungen“ von Amazon übertragen werden. Eine automatische Aktualisierung ist wohl geplant, aber für wann, wissen die Götter.

Rückgabe von eBooks

Was einige von Euch möglicherweise nicht wissen: Bei eBooks von Amazon hat man ein 14-tägiges Rückgaberecht. Das hat unter anderem den Grund, dass es bei Amazon die so genannter 1-Click-Funktion gibt, bei der man auch schon mal versehentlich draufdrücken kann. Ist mir auch schon mal passiert.

Es gibt für mich allerdings noch einen anderen Grund. Trotz „Blick ins Buch“ oder XXL-Leseprobe kann es passieren, dass dem einen oder anderen Leser das Buch nach der Hälfte doch nicht gefällt. Daher sollte er meines Erachtens das Recht haben, mein eBook zurückzugeben. Natürlich verdiene ich weniger, aber erspare mir dadurch unter Umständen eine schlechte Rezension. Mir ist bewusst, dass es auch Leute gibt, die ein eBook zurückgeben und es trotzdem verreißen. Das Risiko gehe ich jedoch ein, weil ich weiß, dass für die meisten Leser Fairness an oberster Stelle steht.

DRM-frei

Mein eBook ist DRM-frei. Zum einen, weil man den Schutz ohnehin (illegal) überwinden kann. Zum anderen, weil ich meinen Lesern ermöglichen möchte, das Buch auf mehr als einem Gerät lesen oder es beim Kauf eines Nicht-Kindles auf einen anderen eBook-Reader übertragen zu können. Ein Weiterverkauf oder Verleihen ist allerdings nicht gestattet. Diese Einschränkung ist keine Willkür von mir, sondern hat rechtliche Gründe, wie Ihr in dem Artikel Urteil gegen Weiterverkauf von Ebooks & Hörbüchern rechtskräftig von WinFuture nachlesen könnt.

 

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