Hallo, meine Lieben!
So stand es zumindest dieser Tage im Teletext. Es hieß, dass ein Mann splitterfasernackt durch Wald und Flur (an einem Wohnhaus und einem Kindergarten vorbei) marschierte, bis ein erboster Zeitgenosse die Polizei rief und er verhaftet wurde. Es gab eine Ermahnung und ein Bußgeld von 100 Franken.
Tja, da haben wir Deutschen es aber besser! Gut – wir können auch nicht überall, so wie Gott uns schuf, ungestraft herumspazieren. Aber …
… wir haben einen offiziellen, 18 km langen Nacktwanderweg, :jawoll: Dieser wurde am 29.05.2010 eingeweiht und erfreut sich großer Beliebtheit.
Da man in Deutschland ja auch nackt Auto fahren darf, könnte man theoretisch die Klamotten gleich ganz zu Hause lassen. Allerdings weiß ich nicht, ob sich der Parkplatz schon auf Nacktwander-Gelände befindet oder ob man die Strecke bis zum Nacktwanderweg bekleidet hinter sich bringen sollte. Denn das könnte sonst unter Umständen auch teuer werden.
Nackt herumlaufen gilt im übrigen Deutschland meist als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und wird mit bis zu 200 Euro geahndet. (Obwohl: wo kein Kläger, da kein Richter!)
Ob man nackt herumlaufen möchte, ist jedem selbst überlassen. Meistens tun’s aber die, die es besser bleiben lassen sollten.
Wie so oft!
Ich wünsche euch noch eine schöne Zeit.
Eure
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